ADFC Spielplatzrunde

 

 

Begleitung von Rad fahrenden Kindern (ADFC)

Bis 8 Jahre

Kinder bis zum Alter von acht Jahren fahren auf dem Gehweg oder auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen sie nicht benutzen.

8 bis 10

Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen oder fahren auf Radwegen oder der Fahrbahn. Ab zehn Jahren müssen sie Radweg oder Fahrbahn nutzen.

Aufsichtspersonen

Ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das Rad fahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten.
Aber: Eine Familie mit zwei Erwachsenen oder auch einem weiteren älteren Kind fährt getrennt, denn nur eine Aufsichtsperson darf das Kind auf dem Bürgersteig begleiten. Gemeinsam kann die Familie auf baulich getrennten Radwegen fahren, denn dort dürfen Kinder jeden Alters unterwegs sein.

Wer Kinder mit dem Lastenrad oder im Kindersitz befördert, hat nicht das Recht zur Gehwegbenutzung, das dem selbst fahrenden Kind und einer Aufsichtsperson zusteht. Denn dieses Recht beruht auf der noch nicht entwickelten Fähigkeit zur Teilnahme am Verkehr.

Kinder ohne aktive Verkehrsteilnahme benötigen keine Aufsicht durch Begleitung. Der Gehweg soll, nach dem Willen des Gesetzgebers, so weit wie möglich als Schutzraum für zu Fuß Gehende, z. B. auch mit Rollator, erhalten bleiben.

Praxistipps

Strecken müssen für Kinder geeignet sein

Tour vorher abfahren

Etappenziel vorher einplanen

Seit Vorbild!  Haltet euch an die Verkehrsregeln, setzt selber einen Helm auf

Erklärt den Kindern wie eine Straße überquert wird:
Immer Absteigen und schieben.

Erste Hilfe-Set mitnehmen.